Steuer-Ratgeber für Familien

Können Flugkosten der Großeltern als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden?

Wenn Oma oder Opa aus dem Ausland anreisen, um die Kinder zu betreuen, kann ein Flug schnell mehrere hundert Euro kosten. Zählt die Erstattung des Tickets wie eine Fahrtkostenerstattung – und erkennt das Finanzamt sie an?

Veröffentlicht und anhand amtlicher Quellen geprüft: 7. September 2026

Kurzantwort

Ja, die Erstattung tatsächlicher Flugkosten kann grundsätzlich als Teil der Kinderbetreuungskosten vertretbar sein. Eine ausdrückliche amtliche Regel speziell für Flugtickets anreisender Großeltern gibt es jedoch nicht – die Anerkennung ist deshalb besonders vom Betreuungsanlass und einer lückenlosen Dokumentation abhängig.

Entscheidend ist, dass die Reise nachweisbar der Betreuung dient, die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält, die Großeltern die Kosten nachvollziehbar abrechnen und die Eltern den Betrag unbar auf deren Konto erstatten. Bei einem überwiegend privaten Familienbesuch ist die vollständige Anerkennung deutlich unsicherer.

Die amtliche Grundlage

Fahrtkosten der Betreuungsperson sind grundsätzlich begünstigt

§ 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG erlaubt den Sonderausgabenabzug für bestimmte Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes. Seit 2025 sind grundsätzlich 80 Prozent der anerkannten Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, abziehbar.

Das Bundesfinanzministerium zählt ausdrücklich auch Erstattungen an die Betreuungsperson – zum Beispiel Fahrtkosten – zu den möglichen Aufwendungen. Das gilt sogar bei ansonsten unentgeltlicher Betreuung, sofern über den Fahrtkostenersatz eine Rechnung beziehungsweise nachvollziehbare Abrechnung erstellt wird.

Für Angehörige gelten zusätzliche Anforderungen: Die Vereinbarung muss klar, zivilrechtlich wirksam, fremdüblich und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt sein. Ein nur nachträglich für die Steuererklärung erstelltes Papier ist daher wesentlich angreifbarer als eine vor der Reise geschlossene Vereinbarung.

Amtliche Grundlagen: § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG und EStH 2025, Anhang 19a, Randnummern 4 und 5.

Der entscheidende Punkt

Zählt ein Flug überhaupt als Fahrtkostenersatz?

Die Verwaltungsanweisung zu Kinderbetreuungskosten verwendet „Fahrtkosten“ nur als Beispiel und beschränkt die Erstattung nicht ausdrücklich auf Auto, Bahn oder Bus. Flugtickets werden dort allerdings auch nicht ausdrücklich genannt. Genau deshalb lässt sich für den Sonderausgabenabzug kein pauschales Ja versprechen.

Für eine Einbeziehung spricht, dass amtliche Reisekostenregeln den Begriff der Fahrtkosten grundsätzlich an die persönliche Nutzung eines Beförderungsmittels knüpfen. Für Flugstrecken werden in diesen Regeln die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt. Diese Vorschriften betreffen zwar einen anderen steuerlichen Bereich, zeigen aber, dass „Fahrtkosten“ im Steuerrecht nicht auf Autofahrten beschränkt sein müssen.

Saubere Schlussfolgerung: Dass die tatsächlichen Flugkosten einbezogen werden können, ist eine vertretbare Ableitung aus den amtlichen Regeln – keine ausdrückliche Sonderregel für anreisende Großeltern. Je höher der Betrag und je privater die Reise wirkt, desto wichtiger ist eine vorherige Einzelfallprüfung.

Ergänzende amtliche Einordnung des Begriffs, nicht speziell zu Kinderbetreuungskosten: R 9.5 LStR 2026 und LStH 2026, Anhang 14, Randnummern 3 und 4.

Fünf Voraussetzungen

Wann die steuerliche Anerkennung am ehesten vertretbar ist

  1. 1

    Die Betreuung ist der konkrete Reiseanlass

    Zeitraum, betreute Kinder und tatsächliche Betreuungstage passen zur An- und Abreise. Idealerweise wäre der Flug ohne die vereinbarte Betreuung nicht gebucht worden.

  2. 2

    Die Vereinbarung besteht vor der Reise

    Der Betreuungsvertrag oder eine Ergänzung regelt die unentgeltliche Betreuung und die Erstattung der notwendigen, tatsächlichen Anreisekosten.

  3. 3

    Die tatsächlichen Kosten sind belegt

    Ticketrechnung, Zahlungsbeleg der Großeltern, Buchungsbestätigung und möglichst Boardingpässe beziehungsweise andere Reisedokumente bleiben erhalten. Für einen Flug wird kein fiktiver Kilometersatz angesetzt.

  4. 4

    Die Großeltern rechnen die Kosten nachvollziehbar ab

    Die Aufstellung nennt Reisedatum, Flugstrecke, Betreuungszeitraum, betreutes Kind, Ticketpreis und den zur Erstattung verlangten Betrag.

  5. 5

    Die Erstattung erfolgt auf das Konto der Großeltern

    Die Eltern überweisen exakt den abgerechneten Betrag mit eindeutigem Verwendungszweck. Eine Barzahlung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Vorsicht bei Direktbuchung: Bezahlen die Eltern das Ticket direkt bei der Fluggesellschaft, erfolgt die Zahlung nicht auf das Konto der Betreuungsperson. Ob diese Gestaltung dennoch genügt, wird in der genannten Verwaltungsregel nicht ausdrücklich beantwortet. Die klarere Nachweiskette entsteht, wenn die Großeltern zahlen, abrechnen und anschließend per Überweisung erstattet werden.

Zusätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind gehört zum Haushalt des abziehenden Elternteils und hat grundsätzlich das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für Kinder mit einer rechtzeitig eingetretenen Behinderung enthält das Gesetz eine Ausnahme von der Altersgrenze.

Häufigster Streitpunkt

Was gilt, wenn Betreuung und Familienbesuch zusammenfallen?

Bei Großeltern aus dem Ausland liegt ein privater Familienbesuch oft nahe. Das schließt eine Berücksichtigung nicht automatisch aus, macht die Abgrenzung aber schwieriger. Entscheidend ist das Gesamtbild des konkreten Falls.

Eher gut begründbar

  • • Reise passend zu einem konkreten Betreuungsbedarf
  • • Mehrtägige, tatsächlich dokumentierte Betreuung
  • • Vereinbarung und Kostenübernahme vor der Buchung
  • • Keine oder nur untergeordnete private Verlängerung

Hohes Anerkennungsrisiko

  • • Langer Urlaub mit nur wenigen Betreuungsstunden
  • • Vertrag und Abrechnung erst nach der Reise
  • • Pauschalbetrag ohne Ticket- und Zahlungsnachweis
  • • Reise wäre erkennbar auch ohne Betreuung erfolgt

Ist die Reise wesentlich privat mitveranlasst, sollte nicht ungeprüft der volle Ticketpreis angesetzt werden. Eine sachgerechte Aufteilung kann denkbar sein, wenn sich die Anteile objektiv trennen lassen. Eine veröffentlichte kinderbetreuungsspezifische Aufteilungsformel für Flugkosten enthält die Verwaltungsanweisung allerdings nicht.

Rechenbeispiel

Großmutter fliegt für eine Betreuungswoche nach Deutschland

Die Großmutter lebt in Spanien und kommt für sechs dokumentierte Betreuungstage nach Deutschland. Der Flug dient nachweisbar diesem Anlass; ein zusätzlicher Urlaub ist nicht geplant.

Tatsächlicher Ticketpreis
420,00 €
Von den Eltern per Überweisung erstattet
420,00 €
Davon grundsätzlich 80 % abziehbar
336,00 €

Das Beispiel unterstellt, dass das Finanzamt die gesamten Flugkosten anerkennt und der Jahreshöchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. 336 Euro sind der Sonderausgabenabzug, nicht die Steuererstattung. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von der individuellen Veranlagung ab.

Unterlagen

Diese Nachweiskette sollte vollständig sein

Vorher geschlossene Vereinbarung

Betreuung, Zeitraum und Erstattung tatsächlicher Reisekosten schriftlich festhalten.

Flugunterlagen

Ticketrechnung, Buchungsbestätigung, Zahlungsnachweis und Reisedaten aufbewahren.

Betreuungsaufstellung

Betreute Kinder sowie tatsächliche Tage und möglichst Zeiträume dokumentieren.

Abrechnung der Großeltern

Flugstrecke, Ticketpreis, Betreuungsbezug und Erstattungsbetrag eindeutig ausweisen.

Unbare Überweisung

Auf das Konto der Großeltern zahlen und einen eindeutigen Verwendungszweck verwenden.

Plausible Abgrenzung

Private Reiseanteile offenlegen und gegebenenfalls nachvollziehbar abgrenzen.

Das BMF verlangt Rechnung und Kontozahlung; die Unterlagen müssen grundsätzlich erst auf Verlangen des Finanzamts vorgelegt werden. Eine Barzahlung wird nicht anerkannt. Quelle: EStH 2025, Anhang 19a, Randnummern 20 bis 23.

FAQ

Häufige Fragen zu Flugkosten und Kinderbetreuung

Sind Flugkosten steuerlich Fahrtkosten?

Die Verwaltungsregeln zu Kinderbetreuungskosten nennen Erstattungen von Fahrtkosten an die Betreuungsperson, erwähnen Flugtickets aber nicht ausdrücklich. Weil Fahrtkosten in anderen amtlichen Steuerregeln verkehrsmitteloffen verstanden und Flugstrecken mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden, ist eine Einbeziehung tatsächlicher Flugkosten vertretbar. Eine gesicherte Anerkennung für diesen speziellen Fall folgt daraus jedoch nicht.

Dürfen die Großeltern im Ausland wohnen?

Der Wohnsitz der Betreuungsperson wird in § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG nicht als Ausschlusskriterium genannt. Entscheidend sind insbesondere das betreute Kind, eine anzuerkennende Betreuungsleistung, eine klare Vereinbarung, eine Abrechnung und die unbare Zahlung. Bei regelmäßiger oder vergüteter grenzüberschreitender Betreuung können zusätzliche steuer-, sozialversicherungs- oder aufenthaltsrechtliche Fragen entstehen.

Kann ein Flug mit anschließendem Familienbesuch vollständig abgesetzt werden?

Nicht automatisch. Je stärker Urlaub, Familienbesuch oder andere private Zwecke die Reise prägen, desto größer ist das Risiko einer Kürzung oder vollständigen Ablehnung. Betreuungsanlass und abziehbarer Anteil sollten objektiv belegbar und von privaten Reiseanteilen trennbar sein.

Wer sollte das Flugticket buchen?

Für eine möglichst klare Nachweiskette sollten die Großeltern das Ticket bezahlen, die tatsächlichen Kosten in einer Betreuungskostenabrechnung ausweisen und von den Eltern exakt per Überweisung auf ihr Konto erstattet bekommen. Bei einer Direktbuchung durch die Eltern fehlt die gesetzlich ausdrücklich verlangte Zahlung auf das Konto der Betreuungsperson; dieser Fall sollte vorab fachlich geklärt werden.

Wie viel der Flugkosten ist abziehbar?

Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 sind grundsätzlich 80 Prozent der insgesamt anerkannten Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Kalenderjahr. Der abziehbare Betrag ist nicht mit der tatsächlichen Steuerersparnis gleichzusetzen.

Amtliche Quellen

Betreuungstage nachvollziehbar dokumentieren

elternhelfer.app unterstützt Familien bei der laufenden Erfassung von Betreuung und Erstattungen. Flugbelege und eine besondere Reisekostenvereinbarung sollten daneben separat aufbewahrt werden.

Flugkosten der Großeltern steuerlich absetzen?