An amtlichen Quellen orientiert

Kinderbetreuung durch Großeltern: Vertrag, Rechnung und Fahrtkosten

Müssen feste Zeiten in den Vertrag? Braucht es eine Rechnung? Und wie oft darf abgerechnet werden? Hier findest du verständliche Antworten auf fünf häufige Fragen.

Inhalt geprüft: 7. September 2026

Frage 1

Müssen im Betreuungsvertrag feste Betreuungszeiten geregelt sein?

Kurzantwort

Nein, starre Wochentage oder Uhrzeiten sind steuerlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Bei einer Betreuung durch Angehörige muss die Vereinbarung aber klar, eindeutig, zivilrechtlich wirksam, fremdüblich und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt sein.

  • Eine flexible Formulierung wie „Betreuung nach vorheriger Absprache“ kann zum Familienalltag passen. Sie sollte durch eine zeitnahe Aufzeichnung der tatsächlichen Betreuungstage ergänzt werden.
  • Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung können typische Tage oder Zeitfenster im Vertrag genannt werden. Abweichungen sollten anschließend nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Entscheidend ist nicht ein starrer Stundenplan, sondern dass Vereinbarung, tatsächliche Betreuung, Rechnung und Zahlung zusammenpassen.
Praktisch empfohlen: Im Vertrag den Umfang und die Art der Betreuung beschreiben; die konkreten Termine anschließend in einer fortlaufenden Aufstellung erfassen.

Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Anhang 19a, Randnummer 4

Frage 2

Können nur Großeltern betreuen oder auch andere Personen?

Kurzantwort

Nein, die Betreuung ist nicht auf Großeltern beschränkt. Auch andere Angehörige, Freunde, Babysitter, Tagespflegepersonen oder Haushaltshilfen können grundsätzlich Betreuungsleistungen erbringen.

  • Im Mittelpunkt muss die persönliche Behütung und Beaufsichtigung des Kindes stehen. Unterricht, Sport- oder reine Freizeitangebote zählen nicht als begünstigte Kinderbetreuung.
  • Bei Angehörigen verlangt die Finanzverwaltung klare und fremdübliche Vereinbarungen, die tatsächlich durchgeführt werden.
  • Nicht anerkannt werden insbesondere Zahlungen an eine Person, die selbst für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag beanspruchen kann. Auch bestimmte Partnerkonstellationen sind ausgeschlossen.
Praktisch empfohlen: Betreuungsperson, betreutes Kind, Aufgabe, Zeitraum und Erstattung unabhängig vom Verwandtschaftsgrad eindeutig vereinbaren.

Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Anhang 19a, Randnummern 3 und 4

Frage 3

Müssen Großeltern neben dem Vertrag eine Rechnung schreiben?

Kurzantwort

Für den steuerlichen Abzug ist grundsätzlich eine Rechnung erforderlich. Bei einer ansonsten unentgeltlichen Betreuung verlangt das BMF für den Fahrtkostenersatz ausdrücklich eine Rechnung beziehungsweise nachvollziehbare Abrechnung.

  • Es muss keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn sein. Eine einfache schriftliche Fahrtkostenaufstellung kann genügen, wenn Leistung und Betrag nachvollziehbar sind.
  • Sinnvolle Angaben sind: Vertragsparteien, betreutes Kind, Betreuungstage, Strecke, Anzahl der Fahrten, Kilometer, vereinbarter Kilometersatz, Abrechnungszeitraum und Gesamtbetrag.
  • Zusätzlich muss die Zahlung auf ein Konto der Betreuungsperson erfolgen. Barzahlungen erkennt die Finanzverwaltung nicht an.
Praktisch empfohlen: Den Vertrag als Grundlage verwenden und für jeden Abrechnungszeitraum eine separate, von der Betreuungsperson ausgestellte oder bestätigte Aufstellung aufbewahren.

Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Randnummern 5 und 20 bis 23 auf Grundlage von § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG

Frage 4

Muss jede Betreuung einzeln abgerechnet werden oder geht das gesammelt?

Kurzantwort

Das BMF schreibt keinen bestimmten Abrechnungsrhythmus vor. Eine Abrechnung je Termin, monatlich, quartalsweise oder grundsätzlich auch jährlich ist möglich, wenn die einzelnen Betreuungen und Fahrtkosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt bleiben.

  • Eine Sammelabrechnung darf nicht nur aus einer pauschalen Gesamtsumme bestehen. Die zugrunde liegenden Betreuungstage, Fahrten und Beträge sollten einzeln erkennbar sein.
  • Für die steuerliche Zuordnung ist grundsätzlich das Kalenderjahr der tatsächlichen Zahlung maßgeblich. Wird eine Jahresabrechnung erst im Folgejahr bezahlt, fällt der Abzug regelmäßig ebenfalls in das Folgejahr.
  • Monatliche oder quartalsweise Abrechnungen reduzieren das Risiko vergessener Zahlungen und erleichtern die zeitnahe Dokumentation. Eine jährliche Abrechnung ist organisatorisch fehleranfälliger.
Praktisch empfohlen: Den Rhythmus im Vertrag festlegen, jede Betreuung einzeln erfassen und je Zeitraum nur den zusammengefassten Gesamtbetrag überweisen.

Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Randnummern 5, 10 und 20; zur zeitlichen Zuordnung § 11 Absatz 2 EStG

Frage 5

Kann der Kilometersatz frei gewählt werden?

Kurzantwort

Die Vorschriften zu Kinderbetreuungskosten nennen keinen eigenen, fest vorgeschriebenen Kilometersatz. Der Satz kann vereinbart werden, ist steuerlich aber nicht beliebig: Gerade unter Angehörigen muss die Vereinbarung klar und fremdüblich sein und der Betrag tatsächlich erstattet werden.

  • Die häufig verwendeten 0,30 Euro je Kilometer sind bei elternhelfer.app eine änderbare Voreinstellung und keine gesetzliche Anerkennungspauschale für diesen Fall.
  • Vertrag, Rechnung und Überweisung sollten denselben Kilometersatz verwenden. Nachträgliche oder nur rechnerische Beträge ohne tatsächliche Zahlung genügen nicht.
  • Bei ungewöhnlich hohen Sätzen oder besonderen Fahrzeugkosten sollte vorab steuerlicher Rat eingeholt werden, weil das Finanzamt die Fremdüblichkeit prüfen kann.
Praktisch empfohlen: Einen nachvollziehbaren Satz vor der ersten Betreuung schriftlich vereinbaren und Änderungen für die Zukunft mit Datum dokumentieren.

Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Anhang 19a, Randnummern 4 und 5

Die gemeinsame Linie

Vertrag, Aufstellung und Zahlung müssen zusammenpassen

Der gewählte Alltag darf flexibel sein. Die Dokumentation sollte dagegen eindeutig bleiben und die tatsächlich durchgeführte Betreuung abbilden.

  1. 01

    Betreuungsumfang und Fahrtkostenerstattung vorab schriftlich vereinbaren.

  2. 02

    Tatsächliche Betreuungstage und Fahrten zeitnah erfassen.

  3. 03

    Je Abrechnungszeitraum eine nachvollziehbare Aufstellung erstellen.

  4. 04

    Den ausgewiesenen Betrag unbar auf ein Konto der Betreuungsperson zahlen.

Amtliche Quellen

Die Antworten wurden zuletzt am 7. September 2026 anhand der folgenden öffentlich zugänglichen Quellen geprüft:

Aus der Vereinbarung einen sauberen Ablauf machen

Erstelle zuerst den Vertrag und dokumentiere anschließend Betreuungstage, Abrechnungen und unbare Zahlungen an einem Ort.

Kinderbetreuung durch Großeltern: Vertrag & Fahrtkosten