Frage 1
Müssen im Betreuungsvertrag feste Betreuungszeiten geregelt sein?
Kurzantwort
Nein, starre Wochentage oder Uhrzeiten sind steuerlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Bei einer Betreuung durch Angehörige muss die Vereinbarung aber klar, eindeutig, zivilrechtlich wirksam, fremdüblich und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt sein.
- Eine flexible Formulierung wie „Betreuung nach vorheriger Absprache“ kann zum Familienalltag passen. Sie sollte durch eine zeitnahe Aufzeichnung der tatsächlichen Betreuungstage ergänzt werden.
- Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung können typische Tage oder Zeitfenster im Vertrag genannt werden. Abweichungen sollten anschließend nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Entscheidend ist nicht ein starrer Stundenplan, sondern dass Vereinbarung, tatsächliche Betreuung, Rechnung und Zahlung zusammenpassen.
Amtliche Grundlage: BMF, EStH 2025, Anhang 19a, Randnummer 4